Der Absender hat dem Beförderer eine Ladung zu übergeben, die bedenkenlos gesichert werden kann. Soweit, so gut!
In der Praxis wurde aber genau da zu oft gespart. Am Ende hatte der Kraftfahrer oftmals das Problem, die aufgeladenen Packstücke gar nicht sichern zu können.
Damit räumt die DIN 55415 nun endgültig auf. Der Pflicht, beförderungssichere Ladung zu versenden, steht nun ein Regelwerk zur Seite, dass die Beförderungssicherheit je nach der zu erwartenden Beanspruchung in Transportstabilitätsklassen einteilt. Gleichzeitig werden die Prüfungskriterien und die Kennzeichnungspflicht der Versandstücke normiert.
Wer nun noch nicht-beförderungssichere Versandstücke zum Transport übergibt, riskiert Bußgelder und Regressforderungen. Den größten Schaden dürfte allerdings der branchen-interne Image-Verlust anrichten.
Die Transportstabilitätsklassen im Überblick:
TK 1 – größer als 1,0 g
TK 2 – 0,8 bis 1,0 g
TK 3 – 0,5 bis 0,8 g
TK 4 – 0,3 bis 0,5 g
TK 5 – 0,18 bis 0,3 g
0,18 g muss ausnahmslos jeder Ladungsträger mindestens standhalten.
Der geprüfte Ladungsträger ist entsprechend zu kennzeichnen. Anzugeben sind die Transportstabilitätsklasse, die Wirkbeschleunigung und die Verformung in mm – deutlich sichtbar auf mindestens einer Seite des Ladungsträgers.
Diese konkrete Kennzeichnung ist ebenfalls in der DIN 55415 vorgeschrieben.
Es ist zweifelsfrei zu erwarten, dass dieses Thema nun in den Fokus der Kontrollbehörden und der Versicherer rücken wird.