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Zielgruppe EZielgruppe E 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Als thematische Erweiterung zubuchbar:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Dauer Zusatzmodul: ca: 2 Stunden

 

 

Einzeln oder als Zusatzmodul buchbar:

Dieses eintägige Inhouse Seminar richtet sich an Baufirmen, die für die Verkehrsrechtliche Anordnung ihrer Baustellensicherung einen Verantwortlichen stellen müssen.

Mit Inkrafttreten der RSA 21 zur Verkehrssicherung bei Baustellen im und am öffentlichen Straßenland, kann nur noch als Verantwortlicher benannt werden, wer die erforderlichen Fachkenntnisse gem. MVAS 99 nachweisen kann.

Die Inhalte richten sich nach dem Lehrplan MVAS 99, Schulungsgruppe E (Verantwortliche der Baufirma für die Verkehrssicherung) und behandelt innerörtliche Straßen und Landstraßen.

Ausgestellt wird eine Teilnahmebescheinigung, die von den zuständigen Behörden anerkannt wird. 

 

Arbeitsstellen, die auf öffentlichem Straßenland eingerichtet werden müssen, bedürfen der behördlichen Genehmigung. Diese wird nur dann erteilt, wenn vorher geklärt wurde, in welcher Form die Baustellensicherung erfolgt.

Erfahren Sie hier, wer für die Antragstellung verantwortlich ist und welche Fristen zu beachten sind.

Vermeiden Sie Vertragsstrafen und Kostenumlagen Ihrer Vertragspartner. Repressionen der Ordnungsbehörden, die Ihre Baustelle sogar stillegen können und Anzeigen sind unnötig und schaden Ihrem Ruf.

 

 

 

Werden schwere Baumaschinen eingesetzt, sind häufig zusätzliche Ausnahmegenehmigungen erforderlich.

Doch wer benötigt welche?

 

 

Selbstfahrende Arbeitsmaschinen:

Nicht nur Fahrer und Maschinisten,  auch Unternehmer stehen oft vor der Frage: EG-Kontrollgerät oder Fahrtenschreiber? Was ist vorgeschrieben?

Muss eine Fahrerkarte gesteckt werden? Welche Vorschriften sind zu beachten?

 

Baustellensicherung:

Ob Gerüstbau oder Betonpumpe, wer Arbeiten im öffentlichen Raum ausführt muss diese Arbeitsstelle absichern. Dies zum Schutz der Beschäftigten und von Maschinen und Anlagen und genauso zum Schutz der Öffentlichkeit vor Gefahren, die von der Arbeitsstelle ausgehen.

Wie genau ist die Arbeitsstelle zu sichern und welche Grundsätze müssen beachtet werden? Erfahren Sie hier, wie Sie den Planungsaufwand mit Regelplänen der RSA 21 verringern können, ohne an der Sicherheit zu sparen!

 

 

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