MVAS99 / Baustellensicherung

Ob Gerüstbau oder Betonpumpen, wer Arbeiten im oder am öffentlichen Raum ausführt, muss diese Arbeitsstelle absichern.
Dies zum Schutz der Beschäftigten und von Maschinen und Anlagen und genauso zum Schutz der Öffentlichkeit vor Gefahren, die von der Arbeitsstelle ausgehen. Unzureichende Ausübung der #Verkehrssicherungspflicht begründen Haftung im Schadensfall und behördliche Repression bei Kontrollen.

Wie genau ist die Arbeitsstelle zu sichern und welche Grundsätze müssen beachtet werden? Erfahren Sie, was zu beachten ist und wie Sie den Planungsaufwand verringern können, ohne an der Sicherheit zu sparen!

innerörtliche Straßen und Landstraßen

Dieses eintägige Seminar richtet sich an Baufirmen, die für die Verkehrsrechtliche Anordnung ihrer Baustellensicherung einen Verantwortlichen zu stellen haben.

Mit Inkrafttreten der RSA 21 zur Verkehrssicherung bei Baustellen im und am öffentlichen Straßenland, kann nur noch als Verantwortlicher benannt werden, wer die erforderlichen Fachkenntnisse gem. MVAS 99 nachweisen kann.

Die Inhalte richten sich nach dem Rahmen-Lehrplan
„MVAS 99“, Schulungsgruppe E (Verantwortliche der Baufirma für die Verkehrssicherung) und behandelt innerörtliche Straßen und Landstraßen.

Ausgestellt wird eine Teilnahmebescheinigung, die von den zuständigen Behörden anerkannt wird.